1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für die Vermietung der Räumlichkeiten und der in der Mietsache enthaltenen Gegenstände, technischen Geräte und Anlagen des Filmstudio-Ruhr, Delle 25-27, 45468 Mülheim an der Ruhr (im Folgenden Vermieter) an den Mieter. Abweichende Bedingungen erlangen ohne schriftliche Vereinbarung keine Gültigkeit.
Sie gelten mit der Übernahme der Räumlichkeiten bzw. durch Unterschreiben des Mietvertrages durch den jeweiligen Mieter als vereinbart.
2. Vertragsparteien
Vertragspartner sind der Vermieter Filmstudio-Ruhr und der Mieter.
3. Vertragsgegenstand
Der Vermieter vermietet dem Mieter die Räumlichkeiten und die darin überlassenen Gegenstände.
4. Mietpreis
Die Miete richtet sich nach der aktuellen Preisliste.
Die aktuelle Preisliste lässt sich immer aus der Rubrik „Preise“ unserer Webseite entnehmen.
Die Studiomiete beinhaltet folgende Leistungen:
Die berechnete Dauer der Vermietung beginnt mit dem ausgemachten Zeitpunkt der Übernahme durch den Mieter, auch wenn dieser das Studio zu einem späteren Zeitpunkt besucht.
Eine Nutzung über die abgesprochene Zeit hinaus wird mit einem Over-Time-Zuschlag je angefangener Stunde abgerechnet und im Abnahme-Protokoll festgehalten. Ein Anspruch auf eine weitere Überlassung bei Terminüberschreitung oder Versäumnis besteht nicht. Hierfür bedarf es einer erneuten Buchung.
Sondermüll- und Papiermüll-Entsorgung und sonstige zusätzliche Müllentsorgung, die nicht im Rahmen der gestellten Mülleimer im Studio sind, werden separat in Rechnung gestellt. Die Mülltonnen im Außenbereich des Studios sind nicht für die Mieter nutzbar. Demnach ist die Müllentsorgung in den Außen-Tonnen nicht gestattet.
Die Buchung kann bis zu 14 Tage vor Beginn gegen 50% Gebühr storniert werden. 13 bis 4 Tage vorher werden 75% vom Mietpreis berechnet. Wird die Buchung erst in innerhalb von 3 Tagen vor dem gebuchten Tag abgesagt bzw. nicht wahrgenommen, werden 100% des Mietpreises als Storno-Kosten berechnet.
5. Stornierung
Die Buchung kann bis zu 14 Tage vor Beginn gegen 50% Gebühr storniert werden. 13 bis 4 Tage vorher werden 75% vom Mietpreis berechnet. Wird die Buchung erst in innerhalb von 3 Tagen vor dem gebuchten Tag abgesagt bzw. nicht wahrgenommen, werden 100% des Mietpreises als Storno-Kosten berechnet.
6. Rechte und Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet das Studio, die Räumlichkeiten, sowie alle gemieteten Gegenstände und technischen Anlagen sorgfältig zu behandeln und nicht zweckentfremdet zu nutzen. Der Mieter ist gegenüber dem Vermieter für die Einhaltung der Unfall-Verhütungsvorschriften, sowie aller behördlichen Anordnungen und Vorschriften schuldtragend. Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet und eingehalten werden.
Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die Demolierungen oder Verunreinigungen des Studios und des Inventars verursacht werden könnten oder eine Gefährdung von Menschen (z.B. durch offenes Feuer) entstehen könnte, ist untersagt. In Ausnahmefällen und für den Zweck einer Produktion ist eine schriftliche Erlaubnis des Vermieters im Vorfeld einzuholen.
Film- und Haus-Tiere dürfen nur mit vorheriger Absprache mitgebracht werden. Dies sollte immer in Begleitung einer betreuenden Person des Tieres stattfinden.
Ein Umbau oder eine Reparatur der Mietgeräte ist nicht erlaubt. Dies gilt insbesondere für stromführende Gegenstände. Ohne besondere, schriftliche Vereinbarung darf das Inventar des Studios nicht außerhalb der Räumlichkeiten genutzt werden.
Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist der Mieter nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Stimmen wir zu, haften der Mieter und der Dritte gesamtschuldnerisch.
Veranstaltungen und Events bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen vorherigen Zustimmung des Vermieters
7. Nutzungsbedingungen
Der Mieter ist verpflichtet das Studio, die Räumlichkeiten, sowie alle gemieteten Gegenstände und technischen Anlagen sorgfältig zu behandeln und nicht zweckentfremdet zu nutzen. Der Mieter ist gegenüber dem Vermieter für die Einhaltung der Unfall-Verhütungsvorschriften, sowie aller behördlichen Anordnungen und Vorschriften schuldtragend. Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet und eingehalten werden.
Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die Demolierungen oder Verunreinigungen des Studios und des Inventars verursacht werden könnten oder eine Gefährdung von Menschen (z.B. durch offenes Feuer) entstehen könnte, ist untersagt. In Ausnahmefällen und für den Zweck einer Produktion ist eine schriftliche Erlaubnis des Vermieters im Vorfeld einzuholen.
Film- und Haus-Tiere dürfen nur mit vorheriger Absprache mitgebracht werden. Dies sollte immer in Begleitung einer betreuenden Person des Tieres stattfinden.
Ein Umbau oder eine Reparatur der Mietgeräte ist nicht erlaubt. Dies gilt insbesondere für stromführende Gegenstände. Ohne besondere, schriftliche Vereinbarung darf das Inventar des Studios nicht außerhalb der Räumlichkeiten genutzt werden.
Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist der Mieter nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Stimmen wir zu, haften der Mieter und der Dritte gesamtschuldnerisch.
Veranstaltungen und Events bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen vorherigen Zustimmung des Vermieters.
Der Vermieter ist berechtigt, ohne Einhaltung von Kündigungsfristen unter Ausschluss jeglicher Schadensersatz-Verpflichtungen des Mieters vom Mietvertrag vorzeitig zurückzutreten, wenn der Mieter grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet, sich unsittlich verhält, gegen ihn ein gerichtliches Vergleichs- oder Insolvenz-Verfahren oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren eingeleitet wurde oder gegen Vereinbarungen verstößt.
Bei starker Verschmutzung des Studios oder Polster-Möbel wird für die jeweilige Verunreinigung eine Sonderreinigung in Rechnung gestellt.
Kann das Studio aufgrund höherer Gewalt (z.B. durch einen Stromausfall, Wasserschaden, Geräuschkulisse, Pandemien oder durch nicht angekündigte Handwerk/Bauarbeiten in Nähe des Studios) nicht oder nur teilweise – wie vom Mieter geplant – genutzt werden, erlässt der Vermieter die gesamte Mietgebühr, übernimmt aber in keinem Fall die Haftung für entstandene Schäden der Mieter-Produktion wie Model-Gagen, Anfahrtskosten oder solche Ausfalls-Kosten, die durch eine nicht fristgerechte Ablieferung der geplanten Ergebnisse entstehen.
Bei der Anmietung zwecks Event-Location oder Feierlichkeiten ist die Umgestaltung des Studios in sofern erlaubt, dass der Ursprungszustand nicht beschädigt wird.,
8. Zustand der Räume
Die Räume werden im besenreinen Zustand vermietet. Der Zustand ist auf Sauberkeit und Vollständigkeit bei Mietbeginn vom Mieter zu prüfen. Desinfektions-Spender werden im Studio unsererseits aus hygienischen Gründen zur freien Nutzung gestellt.
Bei Beendigung des Mietaufenthalts muss das Studio und die Räume in gleichem Zustand übergeben werden. Die dafür benötigte Zeit ist vom Mieter in seiner Mietzeit zu berücksichtigen.
Eine Endreinigung des Studios und der sanitären Einrichtungen nach Produktionsschluss ist grundsätzlich unsererseits vorgesehen und im Mietpreis enthalten. Bei grober Verschmutzung werden zusätzlich Sonder-Reinigungskosten ab 200,00 € (zzgl. MwSt.) berechnet.
Die Entscheidungsmacht, ob das Studio grob oder übermäßig verschmutzt ist, liegt bei dem Vermieter.
9. Eigentumsvorbehalt
Alle von unserem Mietstudio vermieteten Geräte und Gegenstände in den Räumlichkeiten bleiben uneingeschränkt Eigentum des Vermieters.
Verkauf, Verleih, Überlassung an Dritte oder das Entfernen von vermieteten Gegenständen aus den Mieträumen ist nicht ohne vorherige schriftliche Einwilligung gestattet.
10. Referenz-Fotos:
Wenn nichts anderes vereinbart worden ist, ist es einem Mitarbeiter von Filmstudio-Ruhr in Absprache mit der Produktionsleitung und ohne die Produktion zu stören, gestattet, eine bis drei dokumentarische Fotoaufnahmen von dem Set und von den Protagonisten anzufertigen, die Filmstudio-Ruhr ausschließlich für eigene Zwecke (z.B. als Referenz-Fotos auf der Filmstudio-Ruhr-Webseite und Instagram/Facebook) nutzen darf.
11. Haftungsausschluss
Das Betreten des Studios und des Grundstücks des Studios durch den Mieter und Dritten geschieht ausschließlich auf eigene Gefahr.
Für die vom Mieter oder Dritter in die Räumlichkeiten mitgebrachten Geräte und Gegenstände übernimmt der Vermieter keine Haftung.Für entstandene Schäden oder Groß-Brände durch eigens mitgebrachte Geräte und Gegenstände übernimmt der Vermieter keine Haftung.
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12. Haftungsausschluss
Das Betreten des Studios und des Grundstücks des Studios durch den Mieter und Dritten geschieht ausschließlich auf eigene Gefahr.
Für die vom Mieter oder Dritter in die Räumlichkeiten mitgebrachten Geräte und Gegenstände übernimmt der Vermieter keine Haftung.
Für entstandene Schäden oder Groß-Brände durch eigen-mitgebrachten Geräten und Gegenständen (wie auch der hauseigene Steamer) übernimmt der Vermieter keine Haftung.
Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für alle während der Mietdauer entstehenden Schäden, an den Räumlichkeiten sowie am gesamten Inventar. Inbegriffen sind auch Folgeschäden wie z.B. Mietausfall. Der Mieter haftet auch für Schäden, die Besucher/Darsteller und Models des Mieters verursacht haben. Der Mieter stellt den Vermieter von der Haftung Dritter für entsprechende Schäden frei.
Eine Haftung des Vermieters für Schäden aufgrund höherer Gewalt ist ausgeschlossen.
Alle Produktionsteilnehmer sind grundsätzlich über den Mieter zu versichern, Vermieter gilt als von jeglicher Haftung befreit.
Das Studio verfügt über ein Decken-Traversen-Rig-System, welches bei Studioübergabe gesichert ist. Bei Verwendung des Decken-Traversen-Rig-System ist der Mieter dazu verpflichtet das Decken-Traversen-Rig-System erneut eigenständig zu sichern. Bei Missachtung der Absicherung durch den Mieter gilt der Vermieter von jeglicher Haftung befreit. Eine einmalige Einweisung erfolgt diesbezüglich bei dem Übergabeprotokoll vor Beginn der Produktion.
Der Mieter verpflichtet sich dazu die Haftung für das Decken-Traversen-Rig-System in seiner Mietzeit zu übernehmen.
Verlorene oder zerstörte Gegenstände werden nach Entscheidung des Vermieters zum Tagespreis dem Mieter in Rechnung gestellt.
Filmstudio-Ruhr (Adrian Salahimoghaddam) übernimmt keine Haftung, dass Räumlichkeiten oder technische Einrichtungen den behördlichen oder sonstigen Auflagen der bezweckten Nutzung gerecht werden. Der Mieter hat sich über die bestehenden Vorschriften selbst aufzuklären.
13. Recht
Sämtliche mietvertragliche Geschäftsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht.
Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen für ihre Wirksamkeit eine Schriftform.
Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Vereinbarung berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich die ungültige Anweisung durch eine Anweisung, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am Nächsten kommt, zu ersetzen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist das Amtsgericht Mülheim an der Ruhr in Deutschland.
14. Maßnahmen zum Schutz gegen Infizierungen
Der Mieter ist dafür verantwortlich und sorgt dafür, dass die jeweils aktuell geltenden Anordnungen des Landes Nordrhein-Westfalen und der Stadt Mülheim an der Ruhr zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 von allen Produktionsteilnehmern und weiteren Personen, die die Studios während der gemieteten Zeit betreten, eingehalten und umgesetzt werden. Insbesondere bestätigt der Mieter, dass die Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zu- und Eintritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern beachtet und eingehalten werden und bestätigt die Einhaltung der für den Schutz der Menschheit vor Infektionen erforderlichen Maßnahmen gewährleistet zu haben.
Der Vermieter ist diesbezüglich von jeglicher Produktionsverantwortung befreit. Sollte nachweislich der Mieter oder Dritte, die an dem Miettag in den Filmstudio-Ruhr anwesend waren, sich mit dem Coronavirus angesteckt haben oder als positiv getestet worden, ist dies unverzüglich bis 14 Tage nach Beendigung des Mietverhältnisses dem Vermieter zu berichten.
Die Instandsetzung und Reinigung des Mietstudios ist mit einem höheren hygienischen Reinigungsaufwand verbunden und wird mit 250,00€ als Reinigungspauschale in Rechnung gestellt.
15. Schlussbestimmungen
Diese Allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen gelten ab dem 01.01.2024. Sie ersetzen alle vorhergehenden Allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen.
Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das Amtsgericht Mülheim an der Ruhr in Deutschland.
Sollte der Mieter Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein, gilt für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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