Allgemeine Miet- und Geschäftsbedingungen vom Filmstudio-ruhr

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für die Vermietung der Räumlichkeiten und der in der Mietsache enthaltenen Gegenstände, technischen Geräte und Anlagen des Filmstudio-Ruhr, Delle 25-27, 45468 Mülheim an der Ruhr (im Folgenden Vermieter) an den Mieter. Abweichende Bedingungen erlangen ohne schriftliche Vereinbarung keine Gültigkeit.

Sie gelten mit der Übernahme der Räumlichkeiten bzw. durch Unterschreiben des Mietvertrages durch den jeweiligen Mieter als vereinbart.


2. Vertragsparteien

Vertragspartner sind der Vermieter Filmstudio-Ruhr und der Mieter.


3. Vertragsgegenstand

Der Vermieter vermietet dem Mieter die Räumlichkeiten und die darin überlassenen Gegenstände.


4. Mietpreis

Die Miete richtet sich nach der aktuellen Preisliste. 

Die aktuelle Preisliste lässt sich immer aus der Rubrik „Preise“ unserer Webseite entnehmen.

Die Studiomiete beinhaltet folgende Leistungen:


  • Heizkosten
  •  Stromkosten,
  • leichte Endreinigung

  • Müllentsorgung der gestellten Mülleimer (nur) im Studio.

Die berechnete Dauer der Vermietung beginnt mit dem ausgemachten Zeitpunkt der Übernahme durch den Mieter, auch wenn dieser das Studio zu einem späteren Zeitpunkt besucht.

Eine Nutzung über die abgesprochene Zeit hinaus wird mit einem Over-Time-Zuschlag je angefangener Stunde abgerechnet und im Abnahme-Protokoll festgehalten. Ein Anspruch auf eine weitere Überlassung bei Terminüberschreitung oder Versäumnis besteht nicht. Hierfür bedarf es einer erneuten Buchung.

Sondermüll- und Papiermüll-Entsorgung und sonstige zusätzliche Müllentsorgung, die nicht im Rahmen der gestellten Mülleimer im Studio sind, werden separat in Rechnung gestellt. Die Mülltonnen im Außenbereich des Studios sind nicht für die Mieter nutzbar. Demnach ist die Müllentsorgung in den Außen-Tonnen nicht gestattet.

Die Buchung kann bis zu 14 Tage vor Beginn gegen 50% Gebühr storniert werden. 13 bis 4 Tage vorher werden 75% vom Mietpreis berechnet. Wird die Buchung erst in innerhalb von 3 Tagen vor dem gebuchten Tag abgesagt bzw. nicht wahrgenommen, werden 100% des Mietpreises als Storno-Kosten berechnet.


5. Stornierung

Die Buchung kann bis zu 14 Tage vor Beginn gegen 50% Gebühr storniert werden. 13 bis 4 Tage vorher werden 75% vom Mietpreis berechnet. Wird die Buchung erst in innerhalb von 3 Tagen vor dem gebuchten Tag abgesagt bzw. nicht wahrgenommen, werden 100% des Mietpreises als Storno-Kosten berechnet.


6. Rechte und Pflichten des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet das Studio, die Räumlichkeiten, sowie alle gemieteten Gegenstände und technischen Anlagen sorgfältig zu behandeln und nicht zweckentfremdet zu nutzen. Der Mieter ist gegenüber dem Vermieter für die Einhaltung der Unfall-Verhütungsvorschriften, sowie aller behördlichen Anordnungen und Vorschriften schuldtragend. Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet und eingehalten werden.

Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die Demolierungen oder Verunreinigungen des Studios und des Inventars verursacht werden könnten oder eine Gefährdung von Menschen (z.B. durch offenes Feuer) entstehen könnte, ist untersagt. In Ausnahmefällen und für den Zweck einer Produktion ist eine schriftliche Erlaubnis des Vermieters im Vorfeld einzuholen.

Film- und Haus-Tiere dürfen nur mit vorheriger Absprache mitgebracht werden. Dies sollte immer in Begleitung einer betreuenden Person des Tieres stattfinden.

Ein Umbau oder eine Reparatur der Mietgeräte ist nicht erlaubt. Dies gilt insbesondere für stromführende Gegenstände. Ohne besondere, schriftliche Vereinbarung darf das Inventar des Studios nicht außerhalb der Räumlichkeiten genutzt werden.

Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist der Mieter nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Stimmen wir zu, haften der Mieter und der Dritte gesamtschuldnerisch.

Veranstaltungen und Events bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen vorherigen Zustimmung des Vermieters

 

7. Nutzungsbedingungen

Der Mieter ist verpflichtet das Studio, die Räumlichkeiten, sowie alle gemieteten Gegenstände und technischen Anlagen sorgfältig zu behandeln und nicht zweckentfremdet zu nutzen. Der Mieter ist gegenüber dem Vermieter für die Einhaltung der Unfall-Verhütungsvorschriften, sowie aller behördlichen Anordnungen und Vorschriften schuldtragend. Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet und eingehalten werden.

Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die Demolierungen oder Verunreinigungen des Studios und des Inventars verursacht werden könnten oder eine Gefährdung von Menschen (z.B. durch offenes Feuer) entstehen könnte, ist untersagt. In Ausnahmefällen und für den Zweck einer Produktion ist eine schriftliche Erlaubnis des Vermieters im Vorfeld einzuholen.

Film- und Haus-Tiere dürfen nur mit vorheriger Absprache mitgebracht werden. Dies sollte immer in Begleitung einer betreuenden Person des Tieres stattfinden.

Ein Umbau oder eine Reparatur der Mietgeräte ist nicht erlaubt. Dies gilt insbesondere für stromführende Gegenstände. Ohne besondere, schriftliche Vereinbarung darf das Inventar des Studios nicht außerhalb der Räumlichkeiten genutzt werden.

Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist der Mieter nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Stimmen wir zu, haften der Mieter und der Dritte gesamtschuldnerisch.

Veranstaltungen und Events bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen vorherigen Zustimmung des Vermieters.

Der Vermieter ist berechtigt, ohne Einhaltung von Kündigungsfristen unter Ausschluss jeglicher Schadensersatz-Verpflichtungen des Mieters vom Mietvertrag vorzeitig zurückzutreten, wenn der Mieter grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet, sich unsittlich verhält, gegen ihn ein gerichtliches Vergleichs- oder Insolvenz-Verfahren oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren eingeleitet wurde oder gegen Vereinbarungen verstößt.

Bei starker Verschmutzung des Studios oder Polster-Möbel wird für die jeweilige Verunreinigung  eine Sonderreinigung in Rechnung gestellt.

Kann das Studio aufgrund höherer Gewalt (z.B. durch einen Stromausfall, Wasserschaden, Geräuschkulisse, Pandemien oder durch nicht angekündigte Handwerk/Bauarbeiten in Nähe des Studios) nicht oder nur teilweise – wie vom Mieter geplant – genutzt werden, erlässt der Vermieter die gesamte Mietgebühr, übernimmt aber in keinem Fall die Haftung für entstandene Schäden  der Mieter-Produktion wie Model­-Gagen, Anfahrtskosten oder solche Ausfalls-Kosten, die durch eine nicht fristgerechte Ablieferung der geplanten Ergebnisse entstehen.

Bei der Anmietung zwecks Event-Location oder Feierlichkeiten ist die Umgestaltung des Studios in sofern erlaubt, dass der Ursprungszustand nicht beschädigt wird.,

8. Zustand der Räume

Die Räume werden im besenreinen Zustand vermietet. Der Zustand ist auf Sauberkeit und Vollständigkeit bei Mietbeginn vom Mieter zu prüfen. Desinfektions-Spender werden im Studio unsererseits aus hygienischen Gründen zur freien Nutzung gestellt.

Bei Beendigung des Mietaufenthalts muss das Studio und die Räume in gleichem Zustand übergeben werden. Die dafür benötigte Zeit ist vom Mieter in seiner Mietzeit zu berücksichtigen.

Eine Endreinigung des Studios und der sanitären Einrichtungen nach Produktionsschluss ist grundsätzlich unsererseits vorgesehen und im Mietpreis enthalten. Bei grober Verschmutzung werden zusätzlich Sonder-Reinigungskosten ab 200,00 € (zzgl. MwSt.) berechnet.

Die Entscheidungsmacht, ob das Studio grob oder übermäßig verschmutzt ist, liegt bei dem Vermieter.

9. Eigentumsvorbehalt

Alle von unserem Mietstudio vermieteten Geräte und Gegenstände in den Räumlichkeiten bleiben uneingeschränkt Eigentum des Vermieters.

Verkauf, Verleih, Überlassung an Dritte oder das Entfernen von vermieteten Gegenständen aus den Mieträumen ist nicht ohne vorherige schriftliche Einwilligung gestattet.

10. Referenz-Fotos:

Wenn nichts anderes vereinbart worden ist, ist es einem Mitarbeiter von Filmstudio-Ruhr in Absprache mit der Produktionsleitung und ohne die Produktion zu stören, gestattet,  eine bis drei dokumentarische Fotoaufnahmen von dem Set und von den Protagonisten anzufertigen, die Filmstudio-Ruhr ausschließlich für eigene Zwecke (z.B. als Referenz-Fotos auf der Filmstudio-Ruhr-Webseite und Instagram/Facebook) nutzen darf.

11. Haftungsausschluss

Das Betreten des Studios und des Grundstücks des Studios durch den Mieter und Dritten geschieht ausschließlich auf eigene Gefahr.

Für die vom Mieter oder Dritter in die Räumlichkeiten mitgebrachten Geräte und Gegenstände übernimmt der Vermieter keine Haftung.Für entstandene Schäden oder Groß-Brände durch eigens mitgebrachte Geräte und Gegenstände  übernimmt der Vermieter keine Haftung.

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