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Allgemeine Miet- und Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für jede Vermietung der Halle, der Räume und der darin überlassenen Geräte und Gegenstände durch Filmstudio Ruhr, Inhaber Sevran Kilinc, Delle 25-27, 45468 Mülheim an der Ruhr (Vermieter) an den Mieter. Eigene Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn der Vermieter ihnen schriftlich zugestimmt hat.

Die Bedingungen gelten mit der Buchungsbestätigung als vereinbart, spätestens mit der Übernahme der Räume.

2. Vertragsparteien und Vertragsgegenstand
Vertragspartner sind Filmstudio Ruhr als Vermieter und der Mieter. Der Vermieter überlässt dem Mieter die Halle mit Hohlkehle, Greenscreen, Blackwall, Traverse, Basis-Licht, Maske und Umkleide sowie die darin überlassenen Gegenstände auf Zeit, für Foto- und Filmproduktionen, Streams, Podcasts, Seminare und vergleichbare Zwecke.

3. Buchung und Vertragsschluss
Anfragen sind per E-Mail oder Telefon möglich. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Vermieter die Buchung schriftlich bestätigt hat, eine E-Mail genügt. Erst mit dieser Bestätigung ist der Termin verbindlich reserviert.

4. Mietpreis und Leistungsumfang
Der Mietpreis richtet sich nach der Preisliste unter „Preise“ auf filmstudio-ruhr.de. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Im Mietpreis enthalten sind die Nutzung der Halle mit Hohlkehle, Greenscreen und Blackwall, die Traverse, das Basis-Licht (vier RGB-Paneele), Maske und Umkleide, Parkplätze am Tor, Strom, Heizung, die Endreinigung und die Entsorgung des Mülls in den gestellten Mülleimern.

Gebucht werden Stunden. Die Mietzeit beginnt zum vereinbarten Übergabezeitpunkt, auch wenn der Mieter das Studio später betritt. Auf- und Abbau liegen innerhalb der Mietzeit.

Wird das Studio über die gebuchte Zeit hinaus genutzt, berechnet der Vermieter je angefangener Stunde 75 € zuzüglich Mehrwertsteuer und hält das im Abnahmeprotokoll fest. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht, dafür ist eine neue Buchung nötig.

Sondermüll, Papiermüll und Abfälle, die über die gestellten Mülleimer hinausgehen, werden gesondert berechnet. Die Mülltonnen im Außenbereich dürfen nicht genutzt werden.

5. Zahlung
Mit der Buchungsbestätigung sind 20 % des Mietpreises als Anzahlung fällig. Der Rest ist spätestens am Drehtag zu zahlen. Eine Kaution wird nicht erhoben.

6. Stornierung
Der Mieter kann bis 48 Stunden vor Beginn der Mietzeit kostenlos stornieren. Storniert er später oder erscheint er nicht, behält der Vermieter die Anzahlung als Ausfallpauschale. Der Mieter darf nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

7. Studiozeiten und Lärm
Das Studio steht in der Regel von 8 bis 22 Uhr zur Verfügung, andere Zeiten auf Anfrage. Ab 22 Uhr gelten die gesetzlichen Ruhezeiten. Der Mieter sorgt dafür, dass Lautstärke und Betriebszeiten die geltenden Vorschriften einhalten.

8. Fahrzeuge
Fahrzeuge dürfen ebenerdig in die Halle fahren und sind vorher anzumelden. Der Vermieter legt für die Einfahrt eine Schutzfolie aus. Wird ein Fahrzeug ohne Folie auf der Hohlkehlenfläche rangiert, streicht der Vermieter die Fläche neu und berechnet dafür 175 € zuzüglich Mehrwertsteuer. Der Motor läuft nur beim Ein- und Ausfahren, in der Halle bleibt er aus.

9. Nebel, Trockeneis, Feuer
Die Nebel- und Trockeneismaschinen des Studios dürfen genutzt werden, Haze nach Absprache. Weil die Halle Rauchmelder hat, muss der Vermieter den Einsatz von Nebel, Trockeneis oder Haze vorher schriftlich freigeben, eine E-Mail genügt. Offenes Feuer und Pyrotechnik sind nicht erlaubt. Andere Hilfsmittel, die Menschen gefährden oder Räume und Inventar beschädigen oder verschmutzen können, sind untersagt. Ausnahmen für eine Produktion brauchen die vorherige schriftliche Erlaubnis des Vermieters.

10. Tiere
Tiere sind nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter erlaubt und brauchen eine betreuende Person. Für Schäden und zusätzlichen Reinigungsaufwand durch Tiere haftet der Mieter.

11. Pflichten des Mieters
Der Mieter behandelt Studio, Räume und alle überlassenen Gegenstände und Anlagen sorgfältig und nutzt sie nur zum vereinbarten Zweck. Er ist gegenüber dem Vermieter für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften und aller behördlichen Anordnungen und Vorschriften verantwortlich, auch für die Personen, die für ihn tätig sind, und für seine Gäste.

Mietgeräte dürfen nicht umgebaut oder repariert werden, das gilt besonders für stromführende Geräte. Ohne schriftliche Vereinbarung darf das Inventar nicht außerhalb der Räume genutzt werden.

Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag darf der Mieter nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters auf Dritte übertragen. Stimmt der Vermieter zu, haften Mieter und Dritter gesamtschuldnerisch.

Veranstaltungen und Events brauchen die vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters. Wird das Studio als Event-Location gemietet, darf der Mieter es umgestalten, solange der Ursprungszustand nicht beschädigt wird.

12. Rücktritt, höhere Gewalt
Der Vermieter kann fristlos vom Vertrag zurücktreten, ohne dass der Mieter Schadensersatz verlangen kann, wenn der Mieter grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet, sich unsittlich verhält, gegen ihn ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren eingeleitet wurde oder er gegen Vereinbarungen verstößt.

Kann das Studio wegen höherer Gewalt nicht oder nur teilweise wie geplant genutzt werden, zum Beispiel bei Stromausfall, Wasserschaden, Geräuschkulisse, Pandemie oder nicht angekündigten Bauarbeiten in der Nähe, erlässt der Vermieter die gesamte Mietgebühr. Für weitere Kosten der Produktion, etwa Gagen, Anfahrten oder Ausfallkosten, haftet der Vermieter nicht.

13. Zustand der Räume, Reinigung
Die Räume werden besenrein übergeben. Der Mieter prüft Sauberkeit und Vollständigkeit bei Mietbeginn. Desinfektionsspender stehen bereit.

Am Ende der Mietzeit übergibt der Mieter Studio und Räume im gleichen Zustand. Die Zeit dafür ist Teil der Mietzeit.

Die Endreinigung des Studios und der sanitären Einrichtungen ist im Mietpreis enthalten. Sind Studio oder Polstermöbel stark verschmutzt, berechnet der Vermieter eine Sonderreinigung ab 200 € zuzüglich Mehrwertsteuer. Ob eine starke Verschmutzung vorliegt, entscheidet der Vermieter.

14. Eigentum des Vermieters
Alle überlassenen Geräte und Gegenstände bleiben Eigentum des Vermieters. Sie dürfen ohne vorherige schriftliche Einwilligung weder verkauft, verliehen oder Dritten überlassen noch aus den Mieträumen entfernt werden.

15. Referenzfotos
Wenn nichts anderes vereinbart ist, darf ein Mitarbeiter des Vermieters in Absprache mit der Produktionsleitung ein bis drei dokumentarische Fotos vom Set und von den Beteiligten machen, ohne die Produktion zu stören. Der Vermieter nutzt diese Fotos nur für eigene Zwecke, etwa als Referenz auf filmstudio-ruhr.de und in seinen Social-Media-Kanälen.

16. Haftung
Das Betreten des Studios und des Grundstücks erfolgt auf eigene Gefahr. Für mitgebrachte Geräte und Gegenstände des Mieters oder Dritter haftet der Vermieter nicht, ebenso nicht für Schäden oder Brände, die durch mitgebrachte Geräte und Gegenstände entstehen.

Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für alle Schäden an Räumen und Inventar, die während der Mietzeit entstehen, einschließlich Folgeschäden wie Mietausfall. Er haftet auch für Schäden, die seine Gäste, Darsteller und Models verursachen, und stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei.

Alle an der Produktion Beteiligten sind über den Mieter zu versichern. Für Schäden durch höhere Gewalt haftet der Vermieter nicht.

Die Traverse (Decken-Rig) ist bei der Übergabe gesichert, der Mieter wird dabei eingewiesen. Nutzt der Mieter die Traverse, sichert er sie nach jeder Veränderung selbst erneut. Für Schäden durch unterlassene Sicherung haftet der Mieter.

Verlorene oder zerstörte Gegenstände stellt der Vermieter dem Mieter zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung.

Der Vermieter steht nicht dafür ein, dass Räume oder technische Einrichtungen den behördlichen oder sonstigen Auflagen der geplanten Nutzung genügen. Der Mieter informiert sich selbst über die geltenden Vorschriften.

17. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden brauchen die Schriftform, auch der Verzicht auf die Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Ist der Mieter Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Mülheim an der Ruhr.

Diese Bedingungen gelten ab dem 06.09.2026 und ersetzen alle früheren Fassungen.

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Delle 25-27
45468 Mülheim an der Ruhr
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